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während sich die Parteien langsam in Form für das bevorstehende Wahljahr bringen und die Abgrenzung zueinander schärfen – so geschehen z. B. am SPÖ-Parteitag in Graz dieses Wochenende –, läuft im Hintergrund ein hartes Match mit ganz anderen Frontlinien. Es geht um die Verteilung von Milliarden Euro pro Jahr im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ab 2024. Und darüber haben am Freitag die Finanzlandesrätinnen und -landesräte beraten und Finanzminister Magnus Brunner eine Forderungsliste samt „Pflichtenkatalog“ für den Bund übermittelt. Dass fünf der neun wie Brunner der ÖVP angehören, spielt da eher eine geringe Rolle, beim Geld hört sich die (Partei-)Freundschaft recht schnell auf. (Was voll okay ist – die Leute sitzen ja für ihr Land dort, nicht für die Partei.)

Zur Erinnerung: Brunner und die Landeshauptleute haben den neuen Finanzausgleich – die auf fünf Jahre abgeschlossene Regelung, wie das Geld, das der Bund für sich, Länder und Gemeinden einnimmt, verteilt wird – an sich schon Anfang Oktober präsentiert. Da ging es aber vorerst nur um einen groben Umriss: 2,4 Milliarden Euro mehr als bisher (2021 waren es insgesamt rund 30 Milliarden) wird der Bund jährlich überweisen – große Teile für Gesundheits- und Pflegesektor, aber 1,1 Milliarden Euro im Jahr sollen als „Zukunftsfonds“ für die Erfüllung von Aufgaben in den Bereichen Kinderbetreuung, Wohnen und Klima bzw. Umwelt fließen.
 
 
 
 
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Und das war es auch schon wieder, was wir bisher wissen. Die saftigen Details – wie dieses Geld verteilt wird, welche Ziele zu erreichen sind usw. – hat man nach hinten verschoben, bis Ende des Jahres müssen sie feststehen. Und das ist der Punkt, an dem wir jetzt gerade sind. Und der Punkt, in dem die Länder mit ihrer Einigung am Freitag gern Tatsachen schaffen würden. 

Wer kriegt wie viel vom Zukunftsfonds?
Sie finden ihre Position hier in einer Aussendung. Anfangs hat es mich kurz gerissen, als ich gelesen habe, „Wir sind darin übereingekommen, dass die Mittel für die Pflege ebenso wie der neue Zukunftsfonds nach der Volkszahl zu verteilen sind“ – das soll aber tatsächlich nicht heißen, dass einfach jedes Land seinen Anteil am Fonds ausgezahlt bekommt, sondern dass die erreichbare Maximalsumme sich eben nach der Einwohnerzahl der Länder verteilt. (So liest man das zumindest im Finanzministerium, wo man darauf verweist, dass die Auflagen eben noch verhandelt werden.)

Das kann man grundsätzlich schon so machen, aber es scheint mir eher unambitioniert. Es gibt nämlich ein Instrument, das sich durchaus mit dem „Zukunftsfonds“ vergleichen lässt – eine finanzielle Karotte, die selbstständigen Gebietskörperschaften vor die Nase gehalten wird, um große gemeinsame Ziele zu erreichen: die Aufbau- und Resilienzfazilität der EU. Der Zukunftsfonds hat ihr zwar einen geringfügig sexieren Namen voraus, die ARF hat dafür ein bisschen eine höhere Summe: 723 Milliarden Euro.

Für deren Verteilung hat man sich ein bisschen mehr Mühe gegeben als unsere Länder: Nach Artikel 11 der zugrundeliegenden Verordnung spielen dort neben der Einwohnerzahl auch noch Arbeitslosenquote, das BIP pro Kopf und die bestehende Erholung der Wirtschaft nach Corona eine Rolle. Österreich steht momentan bei knapp vier Milliarden, die es aus der Fazilität (wem fallen solche Namen ein?) bekommen wird.

Die EU-Karotte als Vorbild
Aber auch insgesamt sollten sich Ministerium, Länder und Gemeinden ein Vorbild an diesem EU-Konzept nehmen. Das zeichnet sich nämlich durch hohe Transparenz aus: Alle von den Mitgliedstaaten eingereichten Projekte sind auf einer eigenen Website samt der dafür veranschlagten Summe zugänglich, einem der gemeinsamen Schwerpunkte (Green transition, Digitales usw.) zugeordnet und transparent beschrieben. 

Und durch die Deadline, wann die Staaten ihre Pläne einreichen mussten, ist unter und innerhalb der Staaten fast schon ein kleiner Wettbewerb entstanden, wer welche Projekte einreicht und was man sich von den anderen abschauen kann.

Sowohl die ARF als auch der angekündigte Zukunftsfonds haben ihre Schwächen – Letzterer zum Beispiel die überschaubare Dotierung, aber im starren Bund-Länder-Gemeinden-Gefüge wäre schon einmal seine bloße Existenz ein Fortschritt. 

Wenn man die Learnings aus dem ARF-Modus – transparente Einreichung und Darstellung aller Projekte, objektivierte Kriterien und klare Schwerpunkte, nach denen die Mittel vergeben werden – mitnimmt und in den „Zukunftsfonds“ einarbeitet, dann hätte dieses Modell tatsächlich Zukunft. 

Ich bin gespannt, was am Ende dabei herauskommt.

Herzlich,
Ihr Georg Renner
 
 
 
 
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